1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Den Empfängern von Renten aus einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlte Ergänzungszulage - Einbeziehung
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Den Empfängern von Renten aus einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlte Ergänzungszulage - Einbeziehung
(Caisse regionale d'assurance maladie Rhone-Alpes gegen Anna Giletti - Directeur regional des affaires sanitaires et sociales de Lorraine gegen Domenico Giardini - Caisse regionale d'assurance maladie du Nord-Est gegen Feliciano Tampan - Severino Severini gegen Caisse primaire centrale d'assurance maladie)1. Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1408/71 ist dahin auszulegen, daß er eine von einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlte, aus Steuermitteln finanzierte Ergänzungszulage, die den Empfängern von Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrenten gewährt wird, um ihnen ein Existenzminimum zu sichern, nicht vom sachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung ausnimmt, soweit die Betroffenen einen gesetzlich geschützten Anspruch auf diese Zulage haben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.