EuGH - Urteil vom 06.04.1995
Rs C-325/93
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2, Art. 46 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-939 (Del Grosso)
Vorinstanzen:
Tribunal du travail Brüssel,

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Selbständige Leistung - Begriff - Nach den gemeinschaftsrechtlichen Zusammenrechnungs- und Proratisierungsregeln berechnete Leistungen - Ausschluß

EuGH, Urteil vom 06.04.1995 - Aktenzeichen Rs C-325/93

DRsp Nr. 2000/4525

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Selbständige Leistung - Begriff - Nach den gemeinschaftsrechtlichen Zusammenrechnungs- und Proratisierungsregeln berechnete Leistungen - Ausschluß

(Union nationale des mutualites socialistes gegen Aldo Del Grosso) 1. Unter "selbständiger Leistung" ist eine gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 berechnete Leistung zu verstehen, also eine Leistung, deren Betrag allen allein nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats des zuständigen Trägers zu berücksichtigenden Versicherungs- oder Wohnzeiten entspricht, ohne daß Zeiten berücksichtigt werden, die der Betroffene nach auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten zurückgelegt hat. Dies trifft nicht zu auf eine Leistung bei Invalidität, die in Anwendung des Systems der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten und der Proratisierung der Leistungen berechnet wird.