EuGH - Urteil vom 24.09.1987
Rs 37/86
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2, Art. 46 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1987, 3589 (Coenen)
Vorinstanzen:
Arbeidsrechtbank Antwerpen,

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - Kriterien - Hinterbliebenen- und Altersrente

EuGH, Urteil vom 24.09.1987 - Aktenzeichen Rs 37/86

DRsp Nr. 2000/4389

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - Kriterien - Hinterbliebenen- und Altersrente

(Johanna Coenen, verwitwete Van Gastel gegen Rijksdienst voor Werknemerspensioenen und Rijkskas voor rust- en overlevingspensioenen) 1. Leistungen der sozialen Sicherheit sind unabhängig von den besonderen Eigenheiten der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften als Leistungen gleicher Art zu betrachten, wenn ihr Sinn und Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für 12 Absatz 2 und Artikel 46 Absatz 3) ihre Gewährung identisch sind. Dagegen sind lediglich formale Merkmale nicht als wesentliche Tatbestandsmerkmale für die Einstufung der Leistungen anzusehen.