EuGH - Urteil vom 11.06.1987
Rs 30/85
Normen:
Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1987, 2497 (Teuling)
Vorinstanzen:
Raad van Beroep Amsterdam,

1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Berücksichtigung des Familienstands und des Einkommens des Ehegatten für die Zuschlage zu den Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit - Zulässigkeit - Voraussetzungen

EuGH, Urteil vom 11.06.1987 - Aktenzeichen Rs 30/85

DRsp Nr. 2000/4382

1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Berücksichtigung des Familienstands und des Einkommens des Ehegatten für die Zuschlage zu den Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit - Zulässigkeit - Voraussetzungen

(J. W. Teuling gegen Bestuur van de Bedrijfsvereiniging voor de Chemische Industrie) 1. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 ist dahin auszulegen, daß ein System von Leistungsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit, bei dem die Höhe der Leistung durch den Familienstand und das Einkommen des Ehegatten aus oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit mitbestimmt wird, im Einklang mit dieser Bestimmung steht, wenn dieses System den Anspruchsberechtigten mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Ehegatten oder Kindern durch den Ausgleich ihrer im Vergleich zu Alleinstehenden höheren Belastungen mit Hilfe eines Zuschlags zu der Leistung der sozialen Sicherheit ein angemessenes Existenzminimum garantieren soll.