EuGH - Urteil vom 19.10.1995
Rs C-137/94
Normen:
EG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 7/79/EWG Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-3407 (Richardson)
EuroAS 1995, 189
EuZW 1996, 79
EWS 1997, 71
Vorinstanzen:
High Court of Justice, Queen's Bench Division, Divisional Court,

1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Sachlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Gesetzliches System, unter dem bestimmte Personengruppen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind - Einbeziehung

EuGH, Urteil vom 19.10.1995 - Aktenzeichen Rs C-137/94

DRsp Nr. 2000/4543

1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Sachlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Gesetzliches System, unter dem bestimmte Personengruppen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind - Einbeziehung

(The Queen gegen Secretary of State for Health ex Parte: Cyril Richardson) 1. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit fällt ein gesetzliches System, unter dem bestimmte Personengruppen, darunter bestimmte ältere Menschen, von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind, in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Denn ein solches System gewährt, auch wenn es formell nicht Teil von nationalen Vorschriften über die soziale Sicherheit ist, den Leistungsberechtigten tatsächlich Schutz gegen das in dieser Vorschrift aufgeführte Risiko der Krankheit.