1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129 - Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung für Einstellungen und Entlassungen innerhalb eines Konzerns - Zulässigkeit
EuGH, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen Rs C-449/93
DRsp Nr. 2000/4553
1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129 - Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung für Einstellungen und Entlassungen innerhalb eines Konzerns - Zulässigkeit
(Rockfon A/S gegen Specialarbejderforbundet i Danmark als Mandatar von Søren Nielsen u. a.)1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/129 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, daß er zwei oder mehr miteinander verbundene Unternehmen eines Konzerns, von denen keines bestimmenden Einfluß auf das andere oder die anderen Unternehmen hat, nicht daran hindert, eine gemeinsame Einrichtung für Einstellungen und Entlassungen zu schaffen, so daß insbesondere Entlassungen bei einem der Unternehmen nur mit Zustimmung dieser Einrichtung erfolgen können. Die Richtlinie 75/129 zielt nämlich ausschließlich auf eine teilweise Harmonisierung der Verfahren für Massenentlassungen und nicht darauf ab, das Recht der Unternehmen einzuschränken, ihre Tätigkeit frei zu organisieren und ihre Personalverwaltung so auszugestalten, wie es ihnen am bedarfsgerechtesten erscheint.
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