EuGH - Urteil vom 07.03.1995
Rs C-68/92
Normen:
EuGVÜ (Brüsseler Übereinkommen vom 27.09.1968) Art. 5 Nr. 3;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1995, I-415 (Shevill u. a.)
EuGRZ 1995, 305
EuZW 1995, 248
EWS 1995, 165
GRUR Int 1998, 298
IPRax 1997, 111
JuS 1995, 928
MuR 1996, 255
NJW 1995, 1881
ZUM 1995, 858
Vorinstanzen:
House of Lords,

1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubter Handlung - Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist - Grenzüberschreitende Ehrverletzung durch die Presse - Wahlrecht des Klägers - Gericht des Ortes, an dem der Herausgeber der Veröffentlichung niedergelassen ist - Zuständigkeit für die Entscheidung über den Ersatz sämtlicher Schäden - Gerichte der Orte der Verbreitung der Veröffentlichung in jedem Vertragsstaat, in dem das Ansehen des Betroffenen beeinträchtigt worden ist - Zuständigkeit beschränkt auf die Schäden, die in dem Staat des angerufenen Gerichts verursacht worden sind

EuGH, Urteil vom 07.03.1995 - Aktenzeichen Rs C-68/92

DRsp Nr. 2000/4524

1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubter Handlung - Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist - Grenzüberschreitende Ehrverletzung durch die Presse - Wahlrecht des Klägers - Gericht des Ortes, an dem der Herausgeber der Veröffentlichung niedergelassen ist - Zuständigkeit für die Entscheidung über den Ersatz sämtlicher Schäden - Gerichte der Orte der Verbreitung der Veröffentlichung in jedem Vertragsstaat, in dem das Ansehen des Betroffenen beeinträchtigt worden ist - Zuständigkeit beschränkt auf die Schäden, die in dem Staat des angerufenen Gerichts verursacht worden sind

(Fiona Shevill u. a. gegen Presse Alliance SA)