10/1.1 Tarifverträge im arbeitsrechtlichen Mandat

Autor: Sitter

Bedeutung

In der Praxis auch des nicht spezialisierten Rechtsanwalts haben tarifrechtliche Fragestellungen trotz klar ersichtlicher Rückläufigkeit tariflicher Bindungen immer noch eine erhebliche Bedeutung. Das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes1) zum 16.08.2014 hat zwar dem im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt viel Arbeit abgenommen. Mit der Neueinführung des § 4a TVG zur Vermeidung von Tarifkollisionen in ein und demselben Betrieb durch das Tarifeinheitsgesetz2) zum 10.07.2015 gerät er zumeist durch die rechtspolitische Diskussion in Berührung. Existiert allerdings ein anwendbarer Tarifvertrag, regelt dieser die Arbeitsbedingungen i.d.R. umfänglich und abschließend. Konfrontiert ist er allerdings mit typischen Problemfeldern, die immer wieder kehren, wie z.B.

die Prüfung anwendbarer Kündigungsfristen und Arbeitszeiten;

die Prüfung arbeitsvertraglich vereinbarter Ausschlussfristen mit der korrespondierenden Regel des einschlägigen Tarifvertrags;

die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betriebsvereinbarung bei abweichender Regelung des einschlägigen Tarifvertrags oder

die Wirksamkeit der Inbezugnahme der Regeln des einschlägigen Tarifvertrags im Arbeitsvertrag.