14/7.1 Wertgebühren (ab 01.08.2013)

Autor: Senger-Sparenberg

Nr. … VV RVG

Gebührensatz

Mittelgebühr

1. Beratung

§ 34 RVG

Erstberatung bei Verbrauchern

§ 34 RVG

max. 190 Euro

2. Außergerichtliche Vertretung

Verwaltungsverfahren

2300

0,5-2,5

1,5

nur, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war

max. 1,3(Schwellenwert)

Widerspruchsverfahren

2300

0,5-2,5

1,5

nur, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war

max. 1,3(Schwellenwert)

bei vorausgegangenem Verwaltungsverfahren

Vorbem. 2.3 Abs. 4

Anrechnung(max. 0.75)

zusätzlich bei Einigung

1000

1,5

oder Erledigung

1002

1,5

3. Gerichtliche Vertretung

Erste Instanz

Verfahrensgebühr

3100

1,3

bei vorzeitiger Beendigung

3101

0,8

Terminsgebühr

3104

1,2

bei Säumnis

3105

0,5

Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr

1003

1,0

Zweite Instanz

Verfahrensgebühr

3200

1,6

bei vorzeitiger Beendigung

3201

1,1

Terminsgebühr

3202

1,2

bei Säumnis

3203

0,5

Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr

1004

1,3

Prüfung der Erfolgsaussichten Berufung

2100

0,5-1,0

0.75

mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

2101

1,3

Dritte Instanz

Verfahrensgebühr

3206

1,6

bei vorzeitiger Beendigung

3207

1,1

Terminsgebühr

3210

1,5

Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr

1004

1,3

Prüfung der Erfolgsaussichten Revision

2100

0,5-1,0

0,75

mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

2101

1,3

Nichtzulassungsbeschwerde Berufung

Verfahrensgebühr

3504

1,6

bei vorzeitiger Beendigung

3505

1,0

Terminsgebühr

3516 analog

1,2

Nichtzulassungsbeschwerde Revision

Verfahrensgebühr

3506

1,6

bei vorzeitiger Beendigung

3507

1,1

Terminsgebühr

3516

1,2