Autor: Weyand |
Die im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative in zahlreichen Medien verbreitete Nachricht, dass es künftig möglich sein soll, Arbeitsverträge "per E-Mail" abzuschließen, ist irreführend. Sie verkennt, dass der Arbeitsvertragsschluss schon bislang keiner Form bedarf und deshalb auch schon jetzt mittels E-Mail möglich ist. Die Neuregelungen beschränken sich auf den - vom Arbeitsvertrag zu unterscheidenden - Nachweis der Arbeitsbedingungen. Richtig daran ist lediglich, dass, wenn der Nachweis im Rahmen des als Dokument ausgestalteten Arbeitsvertrags erbracht wird - wie dies aktuell bereits regelmäßig der Fall ist -, künftig auch der Arbeitsvertrag in Textform zum Regelfall wird.
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