2/17.9.2 Einzelheiten zur Einkommensanrechnung

Autor: Klatt

2/17.9.2.1 Nettoeinkommen

Es ist Aufgabe der Tatsacheninstanz, das für die Bedarfsermittlung maßgebliche Einkommen der Beteiligten festzustellen und zur Ermittlung des realitätsgerechten Nettoeinkommens eine geeignete Methode zu finden. Die geläufigen Methoden zur Ermittlung des Einkommens für Selbständige dürfen nicht als Dogma missverstanden werden. Daher kann es zulässig und geboten sein, die abzuziehende Einkommensteuer nicht nach dem "In-Prinzip", sondern nach dem "Für-Prinzip" zu ermitteln.2) Die substantiierte Darlegung einer nachhaltigen Reduzierung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit kann nicht durch einen Antrag auf Vernehmung des Steuerberaters ersetzt werden.

Bei einer nur geringen Mietbelastung ist Wohngeld auf Seiten des Berechtigten als Einkommen bedarfsmindernd anzurechnen.