Autor: Weyand |
Sehr geehrte/r Frau/Herr …, hiermit möchten wir Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr/für dieses Jahr informieren. Sie haben nach Ihrem Arbeitsvertrag (alternativ: Tarifvertrag) in diesem Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von … Arbeitstagen (Jahresurlaub) und weiteren … Arbeitstagen Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX. Außerdem besteht für Sie aus den Vorjahren noch ein Resturlaub von … Arbeitstagen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten für Ihre Urlaubsansprüche folgende Verfallfristen: Der Jahresurlaub und der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX müssen im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 31.12. in natura in Anspruch genommen werden. Werden Jahresurlaub und/oder Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX bis zum 31.12. nicht genommen, verfallen sie grundsätzlich ersatzlos, d.h., sie können nicht mehr gewährt und auch nicht abgegolten werden. |
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