Autor: Weyand |
2022 waren für Arbeitnehmer, die am 30.09.2022 in einem Midijob tätig waren, Bestandsschutzregelungen getroffen worden, die es ihnen möglich machten, bei einer Beschäftigung mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt von bis zu 520 Euro im Monat unter den alten Midijob-Bedingungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu bleiben, allerdings längstens bis zum 31.12.2023. In der Rentenversicherung lag ab diesem Zeitpunkt bereits ein Minijob vor.
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