2/7.2 Einführung einer vierten Staffel der Ausgleichsabgabe

Autor: Weyand

Die Beschäftigungspflicht wird noch immer unzureichend erfüllt. Aktuell beschäftigen etwa 45.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber - dies sind nicht weniger als ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber - bundesweit nicht einen einzigen schwerbehinderten Menschen.

Deshalb sollen Arbeitgeber, die dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, um die Antriebsfunktion der Ausgleichsabgabe zu verstärken. Dazu sieht das Gesetz ab 2024 eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe vor, und zwar i.H.v. 720 Euro, wenn sie keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Diese vierte Staffel ist erstmals zum 31.03.2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 13.07.2023