2/7.4 Gezielte Verwendung der Ausgleichsabgabe

Autor: Weyand

Neben der Erhöhung der Ausgleichsabgabe sehen die Neuregelungen vor, dass diese Ausgleichsabgabe künftig vollständig dafür verwendet wird, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen - zu verwenden, ist gestrichen worden.

Letzte redaktionelle Änderung: 13.07.2023