6/13.2.1 Grundsatz

Autor: Weyand

Die Einführung von Kurzarbeit und damit der Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld erfordern zunächst die Erfüllung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Dies bedeutet vor allem, dass die Verringerung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt der betroffenen Arbeitnehmer einer arbeitsrechtlichen Grundlage bedarf. Fehlt es an dieser, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt in voller Höhe; der Arbeitgeber befindet sich dann im Annahmeverzug (§ 615 BGB). Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Arbeitgeber das Nichterscheinen der Mitarbeiter zur Arbeit angeordnet hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 28.07.2022