Autor: Weyand |
Der potentielle neue Arbeitgeber hat i.d.R. das Interesse, möglichst umfänglich Informationen über den Stellenbewerber zu erhalten, auch solche, die über den Zeugnisinhalt hinausgehen. Zu derartigen Auskünften aber ist der alte Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich weder gegenüber dem potentiell neuen Arbeitgeber noch gegenüber sonstigen Dritten verpflichtet.
Kommt er einem Auskunftsbegehren nach, sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|