8/3.10.2 Zuständige Aufsichtsbehörden

Autor: Rudolf

Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind aktuell im Internet abrufbar. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend1) ist für jedes Bundesland ein entsprechender Link vorhanden.

1)

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-mutterschutz---kuendigungsschutz/73648.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.09.2017