8/3.2 Tagesbetreuung durch Einrichtungen und Einzelpersonen

Autor: Krutzki

8/3.2.1 Definitionen

Tagesbetreuung findet in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen statt.

Zu den "Tageseinrichtungen" zählen Krippen, Kindergärten und Horte, aber auch Mischformen wie die Spiel- und Lernstuben in sozialen Brennpunkten.38) Sie sind von einer schulischen Nachmittagsbetreuung abzugrenzen.39)

"Kindertagespflege" kann im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten stattfinden.40)

Wer fremde Kinder im eigenen Haushalt für eine Dauer von mehr als 15 Wochenstunden gegen Entgelt betreuen will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.41) Die erlaubnispflichtige Kindertagespflege hat deshalb im Regelfall ein wöchentliches Pflegevolumen von 15-45 Stunden, im Einzelfall kann sie darüber liegen. Die Erlaubnis bezieht sich auf fünf fremde Kinder.

Wichtiger Hinweis

Mit dem Ausbau der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen strebt der Gesetzgeber ein lückenloses Netz von Betreuungsangeboten an, um insbesondere die Vereinbarkeit von Kinder und Beruf zu verbessern.

Kindertagespflege ist nur dann erlaubnispflichtig, wenn sie im Haushalt der Pflegeperson und mit einem Volumen von mehr als 15 Wochenstunden gegen Entgelt stattfindet.

38)

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII.

39)