8/5.1 Rechtsgrundlagen

Autor: von Einem

Das Schwerbehindertenrecht ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geregelt. Dort finden sich die Vorschriften zu Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Aufgaben und Ziele

Die Aufgaben und Ziele des Schwerbehindertenrechts lassen sich aus § 1 SGB IX ableiten: Demnach soll die Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gefördert werden, Benachteiligungen sollen vermieden werden, oder ihnen soll entgegengewirkt werden.

Die besonderen Regelungen des Schwerbehindertenrechts in den §§ 151 ff. SGB IX zielen dabei im Wesentlichen darauf ab, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung einen behinderungsgerechten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bekommen oder behalten können. Darüber hinaus sollen behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Arbeits- und Berufsleben ausgeglichen werden.1)

Bundesteilhabegesetz

Im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG)2) das einer grundlegenden Änderung unterworfen.