Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Juli 2018, Az.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers aus einer Betriebsvereinbarung zur Gewinnbeteiligung.
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