BSG - Urteil vom 16.11.1995
4 RLw 1/94
Normen:
BGB § 873 § 925 § 433 ; GAL § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStR 1996, 841
SozR 3-5850 § 2 Nr. 1

Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

BSG, Urteil vom 16.11.1995 - Aktenzeichen 4 RLw 1/94

DRsp Nr. 1996/19429

Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

Eine notwendige Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens für den Anspruch auf Altersgeld kann bereits vor dem Eigentumsübergang, nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages und Übergabe des Unternehmens an den Erwerber, vorliegen (Fortführung von BSG vom 16.12.1975 - 11 RLw 11/75 = SozR 5850 § 2 Nr. 1). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 873 § 925 § 433 ; GAL § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Beteiligten streiten über den Beginn eines Anspruchs auf Altersgeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte (GAL) und in diesem Zusammenhang um die Frage, wann der Kläger sein landwirtschaftliches Unternehmen i.S. des Gesetzes "abgegeben" hat.