BSG - Urteil vom 07.12.1989
12 RK 6/88
Normen:
ArVNG Art. 2 § 51a Abs. 2 ; WGSVG § 10a Abs. 2 ;

Ablehnung eines Antrags auf Beitragsnachentrichtung

BSG, Urteil vom 07.12.1989 - Aktenzeichen 12 RK 6/88

DRsp Nr. 1999/6848

Ablehnung eines Antrags auf Beitragsnachentrichtung

1. Ein Versicherungsträger kann den Antrag auf Beitragsnachentrichtung ablehnen, wenn er nach seinen Unterlagen im Jahre 1976 zur Konkretisierung eines Ende 1975 fristgerecht gestellten Antrags aufgefordert hat, ohne daß sich jedoch der Eingang des entsprechenden Schreibens beim Antragsteller feststellen läßt, wenn der Antragsteller ihn erst Mitte 1983 wieder aufgreift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ArVNG Art. 2 § 51a Abs. 2 ; WGSVG § 10a Abs. 2 ;