Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.05.2020 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.
Der Kläger ist 30 Jahre alt. Er war seit dem 29.06.2017 bei der Beklagten als Zerspanungsmechaniker / Betriebsmittelbauer beschäftigt. Vereinbarungsgemäß erhielt er zuletzt ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2.785,00 EUR. Bei der Beklagten sind mehr als 200 Beschäftigte tätig, ein Betriebsrat ist gewählt.
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