Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.02.2022 -
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2017 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Beide Kläger zahlen für ihre Absicherung im Krankheits- und Pflegefall jeweils Beiträge an einen eingetragenen Verein (V), die sich im Streitjahr wie folgt aufteilten:
Kläger | Klägerin | Gesamt | |
Basis-Krankheitskostenvorsorge | 3.757 € | 823 € | 4.580 € |
Beitrag für Mehrleistungen | 355 € | 87 € | 442 € |
Vorsorge für das Pflegerisiko | 236 € | 218 € | 454 € |
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