OLG Köln - Urteil vom 09.01.2019
5 U 25/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 24.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 186/16

Ärztliche Behandlungsfehler bei Durchführung eine Herzkatheteruntersuchung durch eine Ärztin in Facharztausbildung

OLG Köln, Urteil vom 09.01.2019 - Aktenzeichen 5 U 25/18

DRsp Nr. 2019/3873

Ärztliche Behandlungsfehler bei Durchführung eine Herzkatheteruntersuchung durch eine Ärztin in Facharztausbildung

Die Überwachung einer Ärztin in Weiterbildung bei der selbständigen Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung ist ausreichend gewährleistet, wenn sie durch einen Oberarzt erfolgt, der dem Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.1.2018 - 9 O 186/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse der Beklagten im Rahmen einer Herzkatheter-Untersuchung.

1. 2.