Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24.1.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse der Beklagten im Rahmen einer Herzkatheter-Untersuchung.
1. 2.
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