I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 16. März 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall.
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