Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.10.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung des Ereignisses vom 08.06.1994 als Arbeitsunfall.
Der am 00.00.1973 geborene Kläger stand seit August 1991 in einer Ausbildung zum Maurer, welche er ab Mai 1993 im Unternehmen Baugesellschaft T GmbH, C, durchführte.
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