Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.07.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Ereignisses vom 16./17.06.2003 als Arbeitsunfall sowie die Zahlung von Verletztenrente.
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