Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, hier solche mit Entgeltumwandlungen.
Die Klägerin, damals noch in Gestalt der A GmbH & Co KG, war ehemals Kommanditistin der früheren B GmbH & Co KG. Deren Gesamtrechtsnachfolgerin ist die B GmbH; zum 01.09.2009 wurde die B GmbH & Co KG auf die B GmbH umgewandelt und die damalige Komplementärin B Verwaltungs-GmbH auf diese verschmolzen (Klageverfahren
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