Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.02.2019 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach einer arbeitnehmerseitig ausgesprochenen fristgerechten Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsabgeltung.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 11. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, dem zuletzt gestellten Klageantrag in vollem Umfang stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 07.02.2019 Bezug genommen.
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