LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.11.2019
8 Sa 342/18
Normen:
ZPO § 286;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 19.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 760/18

Anforderungen an den Nachweis einer Körperverletzung unter Kollegen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.11.2019 - Aktenzeichen 8 Sa 342/18

DRsp Nr. 2020/3336

Anforderungen an den Nachweis einer Körperverletzung unter Kollegen

Eine vorsätzliche Körperverletzung ist nicht bewiesen, wenn der Kläger selbst vorträgt, dass er lediglich einen Schlag mit der flachen Hand in das Gesicht erlitten habe, der aber die behaupteten Verletzungsfolgen (hier: schmerzhafte Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule) nicht plausibel erklärt.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Koblenz vom 19. September 2018 - 12 Ca 760/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 286;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Beide waren als LKW-Fahrer bei der Spedition S. beschäftigt. Ihr Verhältnis war aufgrund von Meinungsverschiedenheiten, unter anderem betreffend die Sauberkeit des beiden als Fahrer zugeteilten LKWs, angespannt.

Am 26. Oktober 2017 gegen 18.30 Uhr begab sich der Kläger zu seiner Arbeitsstelle, um die Nachtschicht anzutreten. In den Räumlichkeiten der Firma traf er auf den Beklagten, woraufhin es zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien kam, deren genauer Ablauf streitig ist.

1. 2. 1. 2. 1. 2. 3.