LAG Köln - Urteil vom 31.01.2019
7 Sa 455/18
Normen:
ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 283; LPVG NRW § 74 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4064/17

Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats vor einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 31.01.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 455/18

DRsp Nr. 2020/9699

Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats vor einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an die korrekte Wiedergabe eines zum Anlass für eine außerordentliche, verhaltensbedingte Kündigung genommenen Tatgeschehens im Rahmen der Personalratsanhörung.2. Ungeachtet des Grundsatzes der subjektiven Determination muss der Arbeitgeber bei der Personalratsanhörung zu einer verhaltensbedingten Kündigung für den Personalrat erkennbar sauber trennen zwischen der Darstellung objektiv beobachteter Tatsachen und der Interpretation dieser Beobachtungen durch den Arbeitgeber.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.04.2018 in Sachen1 Ca 4064/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 283; LPVG NRW § 74 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist.