Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 29. November 2019 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 7. November 2019 - Az.:
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird für die Beklagte zugelassen.
I.
Die Beschwerde wendet sich gegen einen Rechtswegbeschluss, mit dem der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|