Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.10.2018 (
„Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Teminalmanager (Einsatzleiter) zu beschäftigen.“.
2.Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die vertragsgemäße Beschäftigung des Klägers als sog. Terminalmanager (Einsatzleiter).
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