Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. November 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 10.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 120 000 Euro festgesetzt.
I
Die Klägerin, eine aus mehreren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärzten für Radiologie bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit Praxissitz in S, wendet sich als unterlegene Mitbewerberin gegen die Erteilung einer Nachfolgezulassung für zwei Vertragsarztsitze an die zu 1. beigeladene GbR sowie die dieser zeitgleich erteilten Anstellungsgenehmigungen.
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