Das erstinstanzliche Urteil wird hinsichtlich des Feststellungstenors zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag mit den Klägern zu Nr. X kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht.
Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13.12.2016, Az.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger 5.274,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2017 zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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