LAG Chemnitz, vom 15.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 336/16
ArbG Leipzig, vom 02.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2513/15
Anforderungen an eine ordnungsgemäße RevisionsbegründungBezugnahmeklausel auf die jeweils einschlägigen Tarifverträge als Gleichstellungsabrede bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002Erforschung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien bei Bezugnahmeklauseln nach dem 31. Dezember 2001Voraussetzungen einer Zwischenfeststellungsklage im ZivilprozessGrenze der Verlängerung der Wochenarbeitszeit im Tarifbereich des DRK-Ost auf 48 Wochenstunden
BAG, Urteil vom 21.03.2018 - Aktenzeichen 5 AZR 2/17
DRsp Nr. 2018/8884
Anforderungen an eine ordnungsgemäße RevisionsbegründungBezugnahmeklausel auf die jeweils einschlägigen Tarifverträge als Gleichstellungsabrede bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002Erforschung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien bei Bezugnahmeklauseln nach dem 31. Dezember 2001Voraussetzungen einer Zwischenfeststellungsklage im ZivilprozessGrenze der Verlängerung der Wochenarbeitszeit im Tarifbereich des DRK-Ost auf 48 Wochenstunden
Orientierungssatz:§ 14 Abs. 2 Buchst. a DRK-Tarifvertrag Ost ist dahin gehend auszulegen, dass die regelmäßige Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden täglich und durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich verlängert werden kann, wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens zwei Stunden täglich fällt.
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