Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. April 2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich im Wesentlichen darüber, ob zwischen ihnen seit dem 01.05.2000 ein Arbeitsverhältnis besteht und dieses durch eine Kündigung der Beklagten vom 14.06. zum 31.12.2018 beendet worden ist.
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