ArbG Krefeld, vom 12.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1093/16
Anforderungen an VerdachtskündigungStatthaftigkeit der BerufungsbegründungUnerreichbarkeit einer Zeugenvernehmung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 559/17
DRsp Nr. 2019/11945
Anforderungen an VerdachtskündigungStatthaftigkeit der BerufungsbegründungUnerreichbarkeit einer Zeugenvernehmung
1. Die Unterschlagung einer im Eigentum des Arbeitgebers oder seines Auftraggebers stehenden Sache (hier: Sauerstoffgerät im Wert von zumindest 1.500,- €) stellt ebenso wie der dringende Verdacht einer solchen Tatbegehung an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen (Tat- bzw. Verdachts-)Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Dem kündigenden Arbeitgeber obliegt allerdings der Nachweis der Tatbegehung bei der Tatkündigung bzw. der Nachweis der den dringenden Verdacht begründenden Tatsachen bei der Verdachtskündigung.
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