LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 19.03.2019
2 Sa 213/18
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; TVöD § 12;
Fundstellen:
NZA-RR 2019, 557
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 06.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 34/17

Anforderungen bei aufeinander aufbauenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen zum Erreichen einer höheren EntgeltgruppeTatsachenvortrag über mindestens ein Heraushebungsmerkmal zum Erreichen einer höheren EingruppierungBenachteiligungsverbot freigestellter Personalratsmitglieder bezüglich ihrer beruflichen Entwicklung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.03.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 213/18

DRsp Nr. 2019/12154

Anforderungen bei aufeinander aufbauenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen zum Erreichen einer höheren Entgeltgruppe Tatsachenvortrag über mindestens ein Heraushebungsmerkmal zum Erreichen einer höheren Eingruppierung Benachteiligungsverbot freigestellter Personalratsmitglieder bezüglich ihrer beruflichen Entwicklung