Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 13. Juni 2018 -
Das Versäumnisurteil vom 24. Januar 2018 wird teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 737,58 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 1. August 2017 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Kläger trägt 2/3 der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte 1/3 mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklagte zu tragen hat.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Zuschläge für geleistete Nachtarbeit in einem Altenpflegeheim.
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