LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.1995
L 2 U 1049/95
Normen:
SGB X § 20 Abs. 1 § 24 Abs. 1 ;

Anhörungsmangel als Mangel der Sachaufklärung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.1995 - Aktenzeichen L 2 U 1049/95

DRsp Nr. 2006/25374

Anhörungsmangel als Mangel der Sachaufklärung

Es liegt kein Anhörungsmangel iS des § 24 Abs. 1 SGB X vor, wenn im Widerspruchsverfahren trotz Antrags eine Einholung von Auskünften der behandelnden Ärzte unterlassen wird, sondern lediglich einen Mangel der Sachaufklärung nach § 20 Abs. 1 SGB X, der nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führt, wenn in der Sache anders hätte entschieden werden müssen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 20 Abs. 1 § 24 Abs. 1 ;