Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (§
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht den Anforderungen der §§
Insbesondere eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch das Sozialgericht oder das Landessozialgerichts ist nicht hinreichend dargelegt.
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