BSG - Urteil vom 08.06.1989
7 RAr 114/88
Normen:
ArbErlaubV § 2 Abs. 6 ; AFG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 65, 126
ZAR 1990, 45

Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen Asylbewerbern

BSG, Urteil vom 08.06.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 114/88

DRsp Nr. 1999/6730

Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen Asylbewerbern

1. Wenn der Asylsuchende sich nach Vollendung des 15. Lebensjahres mindestens 8 Jahre erlaubt in Inland aufgehalten hat, sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist und feststeht, daß er gleichwohl das Inland nicht verlassen muß, vielmehr eine Aufenthaltserlaubnis ohne Verbot der Aufnahme unselbständiger Tätigkeit erhält, weil ihm die Ausreise nicht zuzumuten ist, so ist eine den Anspruch auf die Arbeitserlaubnis nach § 2 Abs. 6 ArbErlaubV auslösende Härte ist anzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ArbErlaubV § 2 Abs. 6 ; AFG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen
BSGE 65, 126
ZAR 1990, 45