BSG - Urteil vom 25.10.1989
2 RU 17/89
Normen:
RVO § 568 Abs. 6 ; RehaAnglG § 18 Abs. 3 Nr. 2 ; SGB IV § 14 Abs. 1 ;

Anrechnung der Unfallrente auf das Übergangsgeld

BSG, Urteil vom 25.10.1989 - Aktenzeichen 2 RU 17/89

DRsp Nr. 1999/6906

Anrechnung der Unfallrente auf das Übergangsgeld

1. Wurde einem Unfallverletzten während einer Maßnahme der Berufshilfe Übergangsgeld gewährt, so ist es nicht nach § 568 Abs. 6 RVO auf die Unfallrente anzurechnen, wenn der Verletzte nach dem Arbeitsunfall aus geleisteter Arbeit und während des Urlaubs Arbeitsentgelt für insgesamt 4 Wochen erhalten hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 568 Abs. 6 ; RehaAnglG § 18 Abs. 3 Nr. 2 ; SGB IV § 14 Abs. 1 ;