BAG - Urteil vom 22.01.1975
4 AZR 181/74
Normen:
BAT § 19 Abs. 1 § 20 Abs. 6 Buchst. f ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 19 BAT
EzA § 19 BAT Nr. 1
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 14.12.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 781/73

Anrechnung von Beschäftigungszeiten

BAG, Urteil vom 22.01.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 181/74

DRsp Nr. 2007/24772

Anrechnung von Beschäftigungszeiten

»1. Übernimmt ein Arbeitgeber im Bereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte, so werden die bei diesen Einrichtungen zur Übernahme zurückgelegten Zeiten grundsätzlich als Beschäftigungszeit angerechnet, soweit Zeiten nach dem 5. Mai 1955 in Betracht kommen. 2. Es kommt nicht darauf an, ob der einzelne Angestellte, der die Anrechnung der Beschäftigungszeit begehrt, mit der Einrichtung der Stationierungsstreitkräfte unmittelbar mit übernommen wird oder nicht. 3. Auch der Angestellte hat Anspruch auf Anrechnung der bis zur Übernahme der Einrichtung nach dem 5. Mai 1955 zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit, der zu einem anderen, späteren Zeitpunkt in die Dienste des unter den BAT fallenden Arbeitgebers tritt, der die Einrichtung übernommen hat.«

Normenkette: