Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Anrechnung von Einnahmen aus einer Reservistenübung.
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