BSG - Urteil vom 28.04.1989
9 RV 8/88
Normen:
BVG§33DV § 2 Abs. 1 Nr. 17; BSchAV § 10 Abs. 1; BVG § 30 Abs. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Anrechnungsfreiheit einmaliger Zuwendungen beim Berufsschadensausgleich

BSG, Urteil vom 28.04.1989 - Aktenzeichen 9 RV 8/88

DRsp Nr. 1999/6753

Anrechnungsfreiheit einmaliger Zuwendungen beim Berufsschadensausgleich

1. Für Rententeile, die auf Beiträgen für einmaligen Zuwendungen, die aus einem besonderen Anlaß gewährt werden, beruhen, gilt nicht die Anrechnungsfreiheit dieser Zuwendungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG§33DV § 2 Abs. 1 Nr. 17; BSchAV § 10 Abs. 1; BVG § 30 Abs. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;