I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 17. Juli 2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger wegen Verschlimmerung der Folgen seines anerkannten Arbeitsunfalls vom 6. Juni 2007 Rente nach einer höheren Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu gewähren ist.
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